Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.